Nachtrag REACH-Verordnung
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Am 29. Oktober 2008 wurde die Kandidatenliste von der ECHA in Kraft gesetzt. Wir unterliegen also ab heute der Informationspflicht nach Artikel 33, 1 der REACH.
Unsere
Lieferanten wurden von uns über die Veröffentlichung der Kandidatenliste
durch die ECHA informiert und auf die entstehende Informationspflicht
innerhalb der Lieferkette hingewiesen. Unser Ziel ist es, möglichst frühzeitig die Informationspflicht innerhalb der "angemessenen Frist" aufzunehmen. |