|
REACH-Verordnung (Oestrich, 08.12.2008) Nach unserem heutigem Kenntnisstand entfällt die grundsätzliche Registrierungspflicht für Netzteile. Die Netzteile enthalten keine der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe, während sie unter herkömmlichen Bedingungen betrieben werden.
|