REACH-Verordnung

(Oestrich, 08.12.2008)

Nach unserem heutigem Kenntnisstand entfällt die grundsätzliche Registrierungspflicht für Netzteile. Die Netzteile enthalten keine der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe, während sie unter herkömmlichen Bedingungen betrieben werden. 

 

 

 

 

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