Fristverlängerung für die UKCA-Kennzeichnung bei Vermarktung in Großbritannien

Das britische Department for Business, Energy & Industrial Strategy hat am 14. November 2022 angekündigt, dass die Übergangsfrist der Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Produkte, welche auf den UK Markt gebracht werden, bis zum 31.12.2024 verlängert wird.

Daher muss erst ab 2025 die UKCA-Kennzeichnung auf dem Produkt oder dem Begleitdokument verpflichtend angebracht werden. Ab dem 01.01.2028 muss die UKCA-Zeichnung direkt und dauerhaft auf dem Produkt angebracht werden (Etikettierung nicht mehr erlaubt).

Bis 31.12.2024 können Hersteller alternativ zur UKCA-Kennzeichnung die CE-Kennzeichnung (mit EU-Konformitätserklärung) oder bereits die UKCA-Kennzeichnung (mit UK-Declaration of Conformity) auf dem Produkt anbringen