Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Endnutzer von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Symbol für die getrennte Erfassung con Elektro- und Elektronikgeräten
Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten

Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Darüber hinaus haben wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgende Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten für deren Nutzer geschaffen:

Unser Dienstleister Hellmann Process Management ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Hellmann Process Management hat sich mit Know-How im Bereich Umweltmanagement und der nachhaltigen Entsorgung, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, am Markt etabliert.

Auf der Informationsplattform www.elektrog.de erhalten Sie Informationen über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Webseite bietet allen Akteuren (Herstellern, Vertreibern, Bürgern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Entsorgungsfachbetrieben) eine schnelle Übersicht der Anforderungen, Pflichten und bundesweiten Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und / oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 31358089

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