AGB
1. Geltung
a. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
b. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Weiterweisung auf Klauselwerke des Bestellers und der Weiterverweisung des Bestellers auf Klauselwerke Dritter. Insbesondere widersprechen wir der subsidiären Geltung von Klauseln und Klauselwerken, auf die der Besteller Bezug nimmt.
c. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtliche Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund.
d. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Klauseln unsere Leistungen ohne Vorbehalte erbringen.
e. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragspartner
a. Vertragspartner der Firma Dehner ist ausschließlich der Besteller, der die Bestellung erklärt hat und dem die Auftragserteilung bestätigt worden ist.
b. Die Firma Dehner erbringt ihre Leistungen nur für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Besteller. Eine Haftung gegenüber im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht namentlich genannten Dritten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Telefonische Auskünfte
a. Telefonische Auskünfte sind rechtlich unverbindlich. Für verbindliche Auskünfte muss der mögliche Besteller die fraglichen Liefergegenstände schriftlich spezifizieren und auch die angefragten Mengen und Lieferdetails (gewünschte Lieferzeit, Art der Versendung, Risikoübergang) bekannt geben.
4. Angebot, Auftragsbestätigung
a. Sämtliche Angebote von Dehner sind freibleibend und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und des Zwischenverkaufs. Dehner behält sich Irrtümer und Schreibfehler in den schriftlichen Angeboten und den Auftragsbestätigungen vor.
b. Der Vertrag mit Dehner kommt mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zu Stande.
5. Preise
a. Dehner ist berechtigt Vorkasse zu verlangen. Insbesondere Neukunden werden nur nach Vorkassse beliefert.
b. Bei Auslandsgeschäften hat der Besteller nach Wahl der Firma Dehner entweder Vorkasse zu leisten oder ein Dokumentenakkreditiv zu stellen.
c. Bei den in den Angeboten und Auftragbestätigungen genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise EX WORKS ohne Verpackung, ohne Porto, ohne Versicherung, ohne Verzollungskosten und ohne Versandkosten.
d. Verpackungs-, Versand-, Belade- und Entladekosten sowie mögliche Zölle, Steuern und Gebühren sind vom Besteller zu tragen. Soweit nichts anderes vereinbart hat der Besteller auch die Kosten der Frachtversicherung zu tragen.
e. Die jeweils gültige Umsatzsteuer, derzeit 19% trägt der Besteller.
f. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
g. Der Besteller gerät ohne weitere Mahnung nach Überschreiten der mit ihm vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Ist mit dem Besteller keine gesonderte Zahlungsfrist vereinbart, gerät der Besteller 10 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Dehner ist bei Rechtsgeschäften, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechtigt, gemäß § 288 Absatz 2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom Besteller zu verlangen.
6. Zeit der Leistungserbringung, Verzug
a. Bei sämtlichen Angaben zum Lieferdatum handelt es sich um circa-Angaben.
Die Überschreitung eines circa-Datums führt weder zur Fälligkeit noch zum Lieferverzug.b. Dehner ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Dehner gerät bezogen auf die rechtzeitig erfolgten Teillieferungen nicht in Verzug.
c. Die Lieferfrist ist mit der termingerechten Übergabe an den Frachtführer eingehalten.
d. Die Fälligkeit der Lieferung wird erst durch das Setzen einer angemessenen Frist herbeigeführt. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
e. Dehner kommt erst durch eine Mahnung in Verzug, die nach der Fälligkeit der Lieferung erfolgt. Die Mahnung hat schriftlich zu erfolgen.
f. Kann die Lieferung nicht erfolgen, weil Dehner selbst nicht beliefert worden ist, ist Dehner berechtigt den Rücktritt vom Vertrag bezogen auf die betroffenen Liefergegenstände zu erklären. Die Ansprüche des Bestellers beschränken sich in diesem Fall auf die Rückzahlung möglicher Zahlungen des Bestellers. Weitere Ansprüche des Bestellers sind in dem Fall der unterbliebenen Selbstbelieferung ausgeschlossen.
g. Bei Verschulden von Dehner sind die Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzug auf 0,5 Prozent des Nettolieferwertes der vom Verzug betroffenen Liefergegenstände pro vollständig abgelaufener Kalenderwoche, maximal auf 5 Prozent des Nettolieferwertes der vom Verzug betroffenen Liefergegenstände beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Schäden oder Vermögensnachteilen des Bestellers auf Grund des Lieferverzuges, insbesondere auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, bestehen nicht. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit Dehner den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7. Erfüllungsort
a. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Dehner in Oestrich-Winkel, Bundesrepublik Deutschland.
b. Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Übergabe an den Frachtführer hat die Firma Dehner ihre Leistungen erfüllt.
8. Gewährleistung, Mängelrüge, Gewährleistungsfrist
a. Die Liefergegenstände sind mangelfrei, wenn sie die in den Datenblättern und im Katalog aufgeführten Beschaffenheiten aufweisen. Dehner kann weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Umgebungs-bedingungen überprüfen. Weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Eignung für bestimmte Umgebungsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
b. Der Besteller hat unverzüglich nach Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes diesen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, gegenüber Dehner unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge zu erheben. In der Mängelrüge ist die Rechnungsnummer, die Artikelnummer, die betroffene Menge anzugeben und jeder einzelne Mangel gesondert zu rügen. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen ist nach jeder Lieferung zu untersuchen und zu rügen.
c. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung umfasst insbesondere die Überprüfung der Liefergegenstände auf ihre Funktionalität und die Einhaltung der Daten gemäss den Angaben im Datenblatt und Katalog.
d. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge gilt für jeden Verarbeitungsschritt.
e. Dehner widerspricht hiermit sämtlichen Klauseln, nach denen die Untersuchungspflicht auf Dehner überlastet wird. Eine Untersuchungs-möglichkeit in den jeweiligen Verarbeitungsschritten besteht faktisch ohnehin nicht für die Firma Dehner, da Dehner die weitere Verarbeitung nicht vornimmt.
f. Erhebt der Besteller nicht unverzüglich eine Mängelrüge, so gelten die Liefergegenstände als genehmigt.
g. Mit der Genehmigung sind sämtliche möglichen Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
h. Können sich die Parteien nicht darüber einigen, ob die Liefergegenstände mangelhaft sind oder nicht, so sind die Parteien einig, dass der streitige Sachverhalt rechtsverbindlich gemäß § 317 ff. BGB durch einen Schiedsgutachter entschieden werden soll. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln. Können sich die Parteien nicht auf einen Schiedsgutachter einigen, kann jede Partei die IHK beauftragen, einen Schiedsgutachter zu benennen. Der von der IHK benannte Schiedsgutachter kann nur abgelehnt werden, soweit die Ablehnungsgründe entsprechend einer Richterablehnung in der Person des Schiedsgutachters vorliegen. Die Kosten des Schiedsgutachtens sind nach Obsiegen und Unterliegen zu tragen.
i. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes.
9. Schadensersatz statt der Leistung
a. Der Besteller hat Dehner ausdrücklich schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Nachfrist hat zu berücksichtigen, dass die Liefergegenstände in der Regel aus dem Ausland beschafft werden müssen, d.h. auch die üblichen Transport- und Einfuhrzeiten berücksichtigt werden müssen.
b. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bestehen nur, wenn diese Ansprüche vor oder mit der Rücktrittserklärung schriftlich geltend gemacht worden sind.
c. Hat der Besteller rechtswirksam den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers wegen Schadensersatz statt der Leistung auf die Differenz zwischen einem möglicherweise höheren Kaufpreis einer Ersatzware gleicher Art und gleicher Güte aus demselben Herkunftsland und dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Schäden oder Vermögensnachteilen des Bestellers auf Grund der nicht erfolgten Lieferung, insbesondere auf Nutzungsausfall, Betriebs-unterbrechung oder entgangenen Gewinn, bestehen nicht. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit Dehner den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10. Aufwendungsersatz
a. Soweit der Besteller einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, kann der Besteller anstelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung Aufwendungsersatz verlangen.
b. Zum Aufwendungsersatz zählen nur Kosten, die nach Erhalt der Auftragsbestätigung entstanden sind und endgültig vergeblich aufgewendet worden sind.
c. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht, soweit der Besteller mit dem Nichterhalt der Leistung gerechnet hat oder rechnen musste.
d. Der Anspruch besteht insbesondere nicht für Liefergegenstände, die unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung gestanden haben.
e. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht ferner nicht, soweit die Aufwendungen in einem deutlichen Missverhältnis zur nicht erbrachten Leistung stehen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller sich ohne weiteres vergleichbare Liefergegenstände von Wettbewerbern hätte besorgen können.
f. Ansprüche des Bestellers auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit Dehner den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung
a. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit Dehner die Ansprüche des Bestellers nicht bestreitet, anerkennt oder soweit diese gerichtlich rechtskräftig zu Gunsten des Bestellers festgestellt worden sind.
12. Haftung für Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen
a. Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eintreten, bestehen gegen Dehner nur, sofern Dehner für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
b. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er Dehner bei der Bestellung nicht darauf hingewiesen hat, dass bei einer mangelhaften Lieferung ein hoher Vermögensschaden entstehen kann. Unter einem hohen Vermögensschaden wird ein Betrag verstanden, der 50.000 EUR übersteigt.
c. Ansprüche des Bestellers wegen Vermögensschäden, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
d. Dehner haftet nicht für Vermögensschäden, die dem Besteller durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Dehner haftet insbesondere nicht für Schäden die ihre Ursache darin haben, dass der Besteller gegenüber seinem Kunden auf die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht verzichtet oder diese für seinen Kunden übernommen hat.
e. Die möglichen Schadensersatzansprüche des Bestellers sind der Höhe nach auf 100.000 EUR begrenzt.
f. Soweit die Haftung des Dehner ausgeschlossen oder begrenzt ist, gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen auch zu Gunsten der vertretungs-berechtigten Organe von Dehner, der leitenden Angestellten, der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
g. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden.
h. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten ferner nicht, sofern Dehner für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
i. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die nicht einen Mangel oder Schaden am Liefergegenstand selbst betreffen, beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften (§199 BGB) und beträgt abweichend von § 195 BGB ein Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung oder Ansprüche nach dem Produkt-haftungsgesetz geltend gemacht werden.
13. Eigentumsvorbehalt
a. Dehner behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Der Besteller verpflichtet sich, Dehner unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
c. Der Besteller tritt Dehner für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung des Kaufpreisansprüche die ihm aus den Geschäften mit seinen Kunden erwachsenen Forderungen zur Sicherheit ab. Dehner nimmt diese Sicherheitsabtretungen an.
d. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt Dehner unmittelbar Eigentum an der neu hergestellten Sache. Diese gilt nunmehr als Vorbehaltsware.
e. Übersteigt der Wert der Sicherung der Ansprüche die offenen Kaufpreisansprüche von Dehner um mehr als 20%, so hat Dehner auf Verlangen des Bestellers nach der Wahl von Dehner Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
14. Geheimhaltung
a. Der Besteller hat Unterlagen, Daten, Schriftstücke und sonstige Informationen, die als „geheim“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet oder bezeichnet worden sind, streng vertraulich zu behandeln.
15. Schriftform
a. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers bedürfen der Schriftform.
16. Gerichtsstand, Rechtswahl
a. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus Anlass oder im Zusammenhang mit den Bestellungen bei Dehner ist der Sitz von Dehner in Oestrich-Winkel, Bundesrepublik Deutschland (Gerichtsstand Rüdesheim).
b. Die Parteien vereinbaren hiermit das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das anzuwendende Prozessrecht ist die Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtssprache ist Deutsch.